ImmoESt-Rechner
Schätze die Immobilienertragsteuer beim Verkauf einer Liegenschaft. Maßgeblich sind der Anschaffungszeitpunkt (Alt- oder Neuvermögen) sowie mögliche Befreiungen wie Hauptwohnsitz- oder Herstellerbefreiung.
Immobilienertragsteuer
€ 30.000,00
| Verkaufspreis | € 300.000,00 |
| Anschaffungskosten | −€ 200.000,00 |
| Veräußerungsgewinn | € 100.000,00 |
| Immobilienertragsteuer (30 %) | € 30.000,00 |
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Immobilienertragsteuer?+
Der Veräußerungsgewinn wird mit dem besonderen Steuersatz von 30 % besteuert. Der Inflationsabschlag wurde mit 2016 abgeschafft und wird daher nicht mehr angewendet.
Was ist der Unterschied zwischen Alt- und Neuvermögen?+
Neuvermögen sind nach dem 31.03.2012 angeschaffte Liegenschaften — besteuert wird der tatsächliche Gewinn. Bei Altvermögen wird der Gewinn pauschal mit 14 % des Verkaufspreises angesetzt (effektiv 4,2 %), nach einer Umwidmung mit 60 % (effektiv 18 %).
Wann greift die Hauptwohnsitzbefreiung?+
Wenn die Immobilie ab der Anschaffung mindestens zwei Jahre durchgehend oder innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat und dieser aufgegeben wird. Dann ist der Verkauf steuerfrei.
Was ist die Herstellerbefreiung?+
Der Gewinn aus einem selbst hergestellten Gebäude ist steuerfrei, sofern es in den letzten zehn Jahren nicht zur Einkünfteerzielung (Vermietung) gedient hat. Der auf den Grund und Boden entfallende Anteil bleibt steuerpflichtig.
Welche Kosten mindern den Gewinn?+
Bei Neuvermögen erhöhen die Anschaffungskosten samt Nebenkosten sowie nachträgliche Herstellungs- und Instandsetzungsaufwendungen die Bemessungsbasis und senken so den steuerpflichtigen Gewinn.